Gewährung einer Ausnahme von der Klassifikation als ambulant operierende Praxis
Beschreibung
Wichtig: Die Ausnahmeregelung wird nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Detaillierte Informationen sowie das Antragsformular finden Sie rechts im Downloadbereich.
- Gutachten eines Krankenhaushygienikers
- Antrag auf Gewährung einer Ausnahme
- Hygieneplan der Praxis
Die Bereitstellung der genannten Unterlagen ist zur Bearbeitung des Antrags zwingend erforderlich und kann bis zu sechs Wochen nach Antragstellung erfolgen.
bis zu 6 Wochen, nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
- Ortstermin im laufenden Verfahren erforderlich.
- Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen
Der Antragsteller muss Inhaber und/oder Betreiber einer ambulant operierenden Praxis im Kreis Heinsberg sein.
01.07.2026
300€ - 500€
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Gesundheitsamt
-
- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
-
- Fax:
+49 2452 13-5395
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-5311
-
-
Telefon: +49 2452 13-5330
-
-
Telefon: +49 2452 13-5379