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Anonymisierte Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft für den Kinderschutz (nach §8b SGBVIII und §4 KKG)

Beratung

Beschreibung

Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern stehen und in dem Rahmen einen Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, haben einen individuellen Rechtsanspruch auf eine anonymisierte Fallberatung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa). Dabei wirkt die InsoFa auf die Gesamtverantwortung hin und zeigt die Hilfestellungen und Interventionen im vorhandenen Kontext auf, um die Handlungssicherheit der öffentlichen Fachkräfte zu stärken. Die InsoFa verfügt über eine hohe Expertise im Themenfeld Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung und kann bei einem möglichen Fall einer Kindeswohlgefährdung anonym und objektiv beraten. Sie übernimmt keine Fallverantwortung und begleitet keine Gespräche mit den Beteiligten vor Ort, sondern bleibt als eine neutrale und externe Ansprechperson im Hintergrund. 

§8b SGBVIII und §4 KKG

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen