Zivilschutz
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg ist mit der Zivilen Alarmplanung beauftragt. Hierbei handelt es sich um ein Instrument zur Sicherstellung der verzugslosen Umsetzung von zivilen Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung der Bevölkerung, zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen und zur Unterstützung der Streitkräfte im Zustimmungs-, Spannungs-, Verteidigungs- oder Krisenfall. Die hierfür erforderlichen Aufgaben der zivilen Verwaltung sind als sogenannte Alarmmaßnahmen im Zivilen Alarmplan (ZAP) festgelegt.
- Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG
- Richtlinie für die Zivile Alarmplanung
Zuständige Einrichtungen
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Stabsstelle Kommunalaufsicht und Vergaben
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-1303
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Fax: +49 2452 1388-1303
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Telefon: +49 2452 13-1302
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Fax: +49 2452 1388-1302