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Medizinproduktesicherheit

Beschreibung

Für den Landrat des Kreises Heinsberg bestehen insbesondere aufgrund der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gewisse Pflichten,  um zu gewährleisten, dass seine am Patienten eingesetzten Medizinprodukte sicher und ordnungsgemäß angewendet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen