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Schulärztliche Untersuchungen bei individuellen Problemlagen
Beschreibung
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nimmt gemäß § 12 (2) des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) „betriebsmedizinische Aufgaben“ in Gemeinschaftseinrichtungen wahr.
Gemäß § 54 Schulgesetz NRW zählen zu diesen Aufgaben
- Betreuung und Untersuchung von Schülern, deren Gesundheitszustand eine Kontrolle erforderlich macht
- Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitspflege
Im Einzelnen erfolgen im Gesundheitsamt Heinsberg schulärztliche Untersuchungen
- im Rahmen einer Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- zur Schulfähigkeit, (z. B. im Rahmen von Schulverweigerung, hohen Fehlzeiten oder Verhaltensauffälligkeiten)
- bezüglich der Indikation zur Teilnahme am Schülerspezialverkehr bzw. Notwendigkeit eines Einzeltransports zur Schule
- zur Ermittlung notwendiger Schutzmaßnahmen nach dem Mutterschutzgesetzt für schwangere Schülerinnen
- im Rahmen sonstiger kinder- und jugendgesundheitlicher Problemlagen nach entsprechender Beauftragung
Für eine schulärztliche Untersuchung bedarf es immer eines Untersuchungsauftrages durch eine Gemeinschaftseinrichtung oder Behörde (z. B. Schule, Jugendamt, Sozialamt, Schulamt).
- Vorsorgeheft (gelbes Untersuchungsheft)
- Impfpass
- den ausgefüllten Fragebogen (online unter „Downloads“)
- eventuell vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte, etc.)
- eine Vollmacht, falls Ihr Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird
- einen Dolmetscher, falls Sie weder Deutsch noch Englisch sprechen
- Brille oder andere Hilfsmittel, falls vorhanden
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- Fax:
+49 2452 13-5395
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5367
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Telefon: +49 2452 13-5366