Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Schulärztliche Untersuchungen bei individuellen Problemlagen

Beschreibung

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst nimmt gemäß § 12 (2) des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) „betriebsmedizinische Aufgaben“ in Gemeinschaftseinrichtungen wahr.

Gemäß § 54 Schulgesetz NRW zählen zu diesen Aufgaben

  • Betreuung und Untersuchung von Schülern, deren Gesundheitszustand eine Kontrolle erforderlich macht
  • Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitspflege

Im Einzelnen erfolgen im Gesundheitsamt Heinsberg schulärztliche Untersuchungen

  • im Rahmen einer Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • zur Schulfähigkeit, (z. B. im Rahmen von Schulverweigerung, hohen Fehlzeiten oder Verhaltensauffälligkeiten)
  • bezüglich der Indikation zur Teilnahme am Schülerspezialverkehr bzw. Notwendigkeit eines Einzeltransports zur Schule
  • zur Ermittlung notwendiger Schutzmaßnahmen nach dem Mutterschutzgesetzt für schwangere Schülerinnen
  • im Rahmen sonstiger kinder- und jugendgesundheitlicher Problemlagen nach entsprechender Beauftragung

Für eine schulärztliche Untersuchung bedarf es immer eines Untersuchungsauftrages durch eine Gemeinschaftseinrichtung oder Behörde (z. B. Schule, Jugendamt, Sozialamt, Schulamt).

  • Vorsorgeheft (gelbes Untersuchungsheft)
  • Impfpass
  • den ausgefüllten Fragebogen (online unter „Downloads“)
  • eventuell vorliegende Befundberichte  (SPZ, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte, etc.)
  • eine Vollmacht, falls Ihr Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird
  • einen Dolmetscher, falls Sie weder Deutsch noch Englisch sprechen
  • Brille oder andere Hilfsmittel, falls vorhanden
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen