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Netzwerkkoordination Kinderschutz
Das Netzwerk Kinderschutz hat zur Aufgabe, die Kooperation und den Austausch zwischen verschiedenen Fachkräften, Organisationen und Institutionen, die im Kinderschutz tätig sind, sicherzustellen.
Die Netzwerkkoordinatorin des Kreisjugendamtes Heinsberg ist somit eine zentrale Anlaufstelle für alle Themen des Kinderschutzes.
Diesbezüglich arbeitet die Netzwerkkoordinatorin nicht mit einzelnen Kindern, sondern an der Initiierung und Weiterentwicklung von Strukturen des Kinder- und Jugendschutzes (struktureller Kinderschutz).
Ziel der Netzwerkkoordination ist es:
Die bereits vorhandenen Elemente des Kinderschutzes, sollen durch die gemeinsame Arbeit zwischen Jugendämtern, Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen, Polizei und anderen Akteuren im Kinderschutz, an einem gemeinsamen Ziel verbessert und fachlich weiterentwickelt werden (interdisziplinäre Netzwerke).
Wesentliche Aufgaben der Netzwerkkoordination sind:
- Die Initiierung, Organisation und fachliche Begleitung von Arbeitskreisen
- Die kontinuierliche Mitteilung von Informationen zum Kinder- und Jugendschutz an alle im Netzwerk Beteiligten (Informationstransfer)
- Die Entwicklung gemeinsamer Strategien, die das Kindeswohl fördern und den Schutz für Kinder verbessern (Prävention und Intervention)
- Verbindliche Absprachen zum Verfahren gemäß § 8a SGB VIII, § 4 KKG erstellen
- Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG
- Die Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa), sowie die Vermittlung der Kontaktdaten von weiteren insoweit erfahrenen Fachkräften (Beratung gemäß § 8 a und § 8 b SGB VIII).
Die Zuständigkeit für das Netzwerk Kinderschutz liegt beim Kreisjugendamt Heinsberg.
Weitere Informationen können dem beigefügten Info-Flyer entnommen werden
Rechtsgrundlagen
Landeskinderschutzgesetz NRW (NRWLKiSchG) Artikel 1, § 9
- Auftrag zur Koordination interdisziplinärer Netzwerke im Kinderschutz
- Strukturelle und interkommunale Vernetzung durch einheitliche Verfahren im Kinderschutz und verbindlichen Absprachen
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Zuständige Einrichtung
Kinder- und Jugendförderung, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Offene Kinder- und Jugendarbeit
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg