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 Schulsozialarbeit

Das Kreisjugendamt Heinsberg leistet an all seinen Schulen in Trägerschaft des Kreises Schulsozialarbeit. Dadurch ist Schulsozialarbeit in den Schulformen Berufskolleg, Förderschule und Gymnasium vertreten. 

Darüber hinaus sind im Kreis Heinsberg auch an den  Grundschulen, Realschulen, Gymnasien Gesamtschulen und Hauptschulen Schulsozialarbeiter/-innen als Landesbedienstete oder Angestellte der Kommunen beschäftigt.

Leitbild der Schulsozialarbeit:

Die Schulsozialarbeit des Kreisjugendamtes Heinsberg ist rechtlich und strukturell in der Jugendhilfe verankert. Somit ist sie nach dem Leitbild der Jugendhilfe im Allgemeinen und dem Leitbild der Jugendarbeit im Besonderen ausgerichtet. 
Nach dem Leitbild der Jugendhilfe sind die Eltern erste Instanz, um über das Wohl des Kindes zu wachen und dessen Erziehung zu gewährleisten. Die Jugendhilfe hat dementsprechend keinen eigenen Erziehungsauftrag, sondern nur einen von den Eltern abgeleiteten (derivativen) Erziehungs- und einen Schutzauftrag (vgl. § 1 SGB VIII). Die Schule hingegen hat im Schulgesetz eigens formulierte Erziehungsaufträge, die im Rahmen der Angebote der Schulsozialarbeit beachtet werden müssen. Die Verpflichtung der Beteiligung aller Bezugsgruppen ist ein weiterer Bestandteil des Leitbildes der Jugendhilfe, das heißt, neben den Sorgeberechtigten sind insbesondere die Kinder und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen (vgl. § 6 3. AG-KJHG - KJFöG).

Ziele der Schulsozialarbeit:

Die Förderung der persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als Schüler.
Die Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung von Kindern  Jugendlichen in den Bereichen, Vergemeinschaftung, Verantwortungsübernahme, informeller Bildung und Integration.

Wesentliche Aufgaben der Schulsozialarbeit sind:

Individuelle Förderung 
Stärkung der Identität der einzelnen Schüler/innen. 
Ziele der individuellen Förderung sind Lebensplanung und Gestaltung durch: 

  • Persönlichkeitsentwicklung 
  • Entwicklungsförderung 
  • Berufsorientierung 
  • Berufsfindung 
  • Erfolgreiche Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf 
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 

Angebote der Schulsozialarbeit:

Die Angebote werden von den Schulsozialarbeitern, angepasst an die jeweiligen Erfordernisse ihrer Schulform und der jeweiligen Schulkultur entwickelt und fortlaufend angepasst. 

Rechtsgrundlagen

§§ 13 a , 13,  14 in Verbindung mit § 11, SGB VIII und §§ 1 bis 6, 10 13 3. AG-KJHG – KJFöG

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5115