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 Chemikaliensicherheit

Wir kommen alltäglich mit Chemikalien in Berührung. Sie erleichtern uns das Leben, jedoch bergen sie auch Gefahren für die Gesundheit und für die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft.

Die sogenannte Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Die Bürgerinnen und Bürger, sowie gewerbliche Nutzer sollen vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden und über die verbleibenden Gefahren im Umgang mit Produkten des Alltags informiert werden.

Im Rahmen der Risikoverwaltung beruht die Chemikaliensicherheit auf einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen. Hier sind in erster Linie die REACH-Verordnung sowie die CLP-Verordnung auf europäischer Ebene und auf nationaler Ebene das Chemikaliengesetz, die Chemikalien-Verbotsverordnung und das Biozid-Recht zu nennen.

Diese und weitere Rechtsgrundlagen finden sich zusammen mit informativen Leitfäden und Arbeitshilfen im Internet.

Informationsmaterial für Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie für Gewerbliche finden Sie unter Weiterführende Links.

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Döring:
Tel: +49 2452 13-5342