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 Sprachstandsfeststellung Delfin 4

Eine altergemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.

Zwei Jahre vor der Einschulung wird der Sprachstand aller Kinder festgestellt. Dies soll eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder sichern und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg verringern.

Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder in der Hand der Kindertageseinrichtung.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertagesstätte nicht zustimmen, werden von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen überprüft.

Dem Schulamt werden alle Kinder gemeldet, die keine Kindertageseinrichtung innerhalb der zuständigen Stadt/ Gemeinde besuchen.

Sollte Ihr Kind entgegen der Meldung doch eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Sie dies dem Schulamt mit der im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Bescheinigung über die Kita Anmeldung mitteilen.

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Zuständige Einrichtung

Schulamt
Amt für Schule, Kultur und Sport
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: schulamt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lurz:
Tel: +49 2452 13-4032
Sprachstandsfeststellung Delfin 4

Eine altergemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.

Zwei Jahre vor der Einschulung wird der Sprachstand aller Kinder festgestellt. Dies soll eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder sichern und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg verringern.

Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder in der Hand der Kindertageseinrichtung.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertagesstätte nicht zustimmen, werden von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen überprüft.

Dem Schulamt werden alle Kinder gemeldet, die keine Kindertageseinrichtung innerhalb der zuständigen Stadt/ Gemeinde besuchen.

Sollte Ihr Kind entgegen der Meldung doch eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Sie dies dem Schulamt mit der im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Bescheinigung über die Kita Anmeldung mitteilen.

Sprachentwicklung , Bildungserfolg , sozialen Herkunft,Kindertageseinrichtung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/616947/show
Schulamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon +49 2452 13-0
Fax +49 2452 13-4095

Frau

Lurz

315

+49 2452 13-4032