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 Gemeinsames Lernen / Sonderpädagogische Förderung - Förderorte

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung findet in der Regel die Beschulung in der allgemeinen Schule statt.

In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.

Abweichend davon können Eltern auch die Förderschule als Beschulungsort wählen.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in folgenden Förderschwerpunkten festgestellt werden:

  1. Lernen (§ 4 AO-SF Absatz 2),
  2. Sprache (§ 4 AO-SF Absatz 3),
  3. Emotionale und soziale Entwicklung (§ 4 AO-SF Absatz 4),
  4. Geistige Entwicklung (§ 5 AO-SF),
  5. Körperliche und motorische Entwicklung (§ 6 AO-SF),
  6. Hören und Kommunikation (§ 7 AO-SF ),
  7. Sehen (§ 8 AO-SF).

 

Anträge auf Überprüfung bzw. einer Änderung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung können Eltern über die zuständige Schule stellen.

Vor der Einschulung können sich Eltern an die ortsnahe Grundschule oder an eine Förderschule im Falle der Vermutung eines Förderbedarfs im Bereich

  1. Geistige Behinderung,
  2. Körperbehinderung,
  3. Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
  4. Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung)

wenden.

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist immer zunächst die jeweilige Schulleitung der gewünschten Schule.

Darüberhinaus stehen Ihnen auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Schulamt für den Kreis Heinsberg zur Verfügung.

 

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Zuständige Einrichtung

Schulamt
Amt für Schule, Kultur und Sport
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: schulamt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Hellmich: Schulaufsicht
Tel: +49 2452 13-4070
Frau Schröders: Schulaufsicht
Tel: +49 2452 13-4080
Frau Koch:
Tel: +49 2452 13-4035
Frau Nacken:
Tel: +49 2452 13-4023
Gemeinsames Lernen / Sonderpädagogische Förderung - Förderorte

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung findet in der Regel die Beschulung in der allgemeinen Schule statt.

In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt.

Abweichend davon können Eltern auch die Förderschule als Beschulungsort wählen.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in folgenden Förderschwerpunkten festgestellt werden:

  1. Lernen (§ 4 AO-SF Absatz 2),
  2. Sprache (§ 4 AO-SF Absatz 3),
  3. Emotionale und soziale Entwicklung (§ 4 AO-SF Absatz 4),
  4. Geistige Entwicklung (§ 5 AO-SF),
  5. Körperliche und motorische Entwicklung (§ 6 AO-SF),
  6. Hören und Kommunikation (§ 7 AO-SF ),
  7. Sehen (§ 8 AO-SF).

 

Anträge auf Überprüfung bzw. einer Änderung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung können Eltern über die zuständige Schule stellen.

Vor der Einschulung können sich Eltern an die ortsnahe Grundschule oder an eine Förderschule im Falle der Vermutung eines Förderbedarfs im Bereich

  1. Geistige Behinderung,
  2. Körperbehinderung,
  3. Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
  4. Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung)

wenden.

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist immer zunächst die jeweilige Schulleitung der gewünschten Schule.

Darüberhinaus stehen Ihnen auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Schulamt für den Kreis Heinsberg zur Verfügung.

 

AOSF, AO-SF, Förderschulen, Behinderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/616941/show
Schulamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon +49 2452 13-0
Fax +49 2452 13-4095

Herr

Hellmich

Schulaufsicht

327

+49 2452 13-4070

Frau

Dr.

Hosterbach

Schulaufsicht

329

+49 2452 13-4090

Frau

Schröders

Schulaufsicht

326

+49 2452 13-4080

Frau

Baumann

Inklusionkoordination

326

+49 2452 13-4033

Herr

Benger

Inklusionsfachberatung für die Primarstufe

326

+49 2452 13-4027

Frau

Koch

318

+49 2452 13-4035

Frau

Nacken

315

+49 2452 13-4023