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 Herkunftssprachlicher Unterricht

Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) in ein kostenloses Angebot an alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Sekundarstufe I, die mehrsprachig aufwachsen.

Der Unterricht findet zusätzlich zum regulären Unterricht, in der Regel am Nachmittag statt.

Derzeit werden folgende Sprachen angeboten:

  • Arabisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Eine Anmeldung für den HSU ist außschliesslich über die jeweilige Schule möglich. Die Anmeldung kann auch für andere Sprachen erfolgen, da je nach Bedarf zukünftig ggf. weitere Sprachen angeboten werden können.

Die Anmeldung ist für das laufende Jahr verbindlich und es besteht Anwesenheitspflicht. Die Leistungen im Herkunftssprachlichen Unterricht werden beurteilt und im Zeugnis eingetragen. Die Leistungsnote ist grundsätzlich nicht versetzungsrelevant.

Eine Abmeldung ist immer erst für das nächste Schuljahr möglich.

In der 10. Klasse wird eine Sprachprüfung abgelegt. Eine erzielte gute Leistung in dieser Prüfung kann im Abschlusszeugnis eine magelhafte Leistung in der ersten Fremdsprache, z. B. Englisch, ausgleichen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen die Schule gerne zur Verfügung.

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Zuständige Einrichtung

Schulamt
Amt für Schule, Kultur und Sport
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: schulamt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herkunftssprachlicher Unterricht

Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) in ein kostenloses Angebot an alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Sekundarstufe I, die mehrsprachig aufwachsen.

Der Unterricht findet zusätzlich zum regulären Unterricht, in der Regel am Nachmittag statt.

Derzeit werden folgende Sprachen angeboten:

  • Arabisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
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Eine Anmeldung für den HSU ist außschliesslich über die jeweilige Schule möglich. Die Anmeldung kann auch für andere Sprachen erfolgen, da je nach Bedarf zukünftig ggf. weitere Sprachen angeboten werden können.

Die Anmeldung ist für das laufende Jahr verbindlich und es besteht Anwesenheitspflicht. Die Leistungen im Herkunftssprachlichen Unterricht werden beurteilt und im Zeugnis eingetragen. Die Leistungsnote ist grundsätzlich nicht versetzungsrelevant.

Eine Abmeldung ist immer erst für das nächste Schuljahr möglich.

In der 10. Klasse wird eine Sprachprüfung abgelegt. Eine erzielte gute Leistung in dieser Prüfung kann im Abschlusszeugnis eine magelhafte Leistung in der ersten Fremdsprache, z. B. Englisch, ausgleichen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen die Schule gerne zur Verfügung.

HSU, Sprache https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/616940/show
Schulamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon +49 2452 13-0
Fax +49 2452 13-4095

Frau

Schröders

Schulaufsicht

326

+49 2452 13-4080

Frau

Walter

317

+49 2452 13-4020

Frau

Claßen

Fachberatung Integration durch Bildung

535

+49 2452 13-4056