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Jagdschein beantragen und verlängern
Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Vor jeder Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung sieht der Gesetzgeber die Überprüfung verschiedener Voraussetzungen vor, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin erfüllt werden müssen. Zu den Voraussetzungen zählen neben dem Vorliegen jagdrechtlicher Nachweise auch persönliche Voraussetzungen, z. B. die körperliche Eignung. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen Sie bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines persönlich Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufnehmen. Die persönliche Vorsprache kann im Rahmen der Antragstellung oder alternativ später bei der Abholung des Jagdscheines erfolgen.
Persönliche Vorsprache:
Bei Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines per persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung bei Frau Peschen (Tel. siehe Kontaktperson) oder per E-Mail erforderlich..
Postalische Antragstellung
Wenn Sie von einer postalischen Antragstellung Gebrauch nehmen möchten, erhalten Sie eine schriftliche oder telefonische Mitteilung, wenn die Unterlagen eingegangen sind und werden darüber informiert, dass die Abholung persönlich erfolgen muss.
Die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) können an den Kreis Heinsberg, Untere Jagdbehörde, z. H. Frau Peschen, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, geschickt werden. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten der Kreisverwaltung einwerfen.
Bei einem Umzug in den Kreis Heinsberg oder bei Ablegung der Jägerprüfung außerhalb des Kreises Heinsberg, muss vor Ausstellung des Jagdscheines eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier wird das Antragsformular (siehe Downloadbereich) und eine Kopie Ihres Personalausweises vorab per E-Mail benötigt. Nach der Zuverlässigkeitsprüfung wird dann ein Termin vereinbart.
Unterlagen
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Jagdscheinheft (evtl. zusätzlich aktuelles Lichtbild, sofern kein Eintrag zur Verlängerung mehr möglich ist)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
- Bei Erstausstellung zusätzlich:Prüfungszeugnis, evtl. Nachweis kundige Person, Lichtbild
Unterlagen und Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg einen Jagdschein beantragen:
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung (zwingend bei Erstausstellung) und/oder ein dort ausgestellter gültiger Jagdschein
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses (jeweils nicht älter als 6 Monate)
- Vorlage Europäischer Waffenpass (Kopie ausreichend)
- Ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung für Deutschland (Versicherungsbestätigung)
- Schriftliche Einladung zur Jagd (hieraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll; andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen)
Kosten
- Einjahresjagdschein 35 €, Zweijahresjagdschein 50 €, Dreijahresjagdschein 65 €
- Jugendliche: Einjahresjagdschein 20 €, Zweijahresjagdschein 30 €
- Tagesjagdschein 15 €
- Einjahresfalknerjagschein 20 €, Zweijahresfalknerschein 30 €, Dreijahresfalknerschein 35 €
- Ersatz Jagdschein bei Verlust 30 €
Hinweise und Besonderheiten
Gültigkeitsdauer:
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.
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Zuständige Einrichtung
Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Vor jeder Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung sieht der Gesetzgeber die Überprüfung verschiedener Voraussetzungen vor, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin erfüllt werden müssen. Zu den Voraussetzungen zählen neben dem Vorliegen jagdrechtlicher Nachweise auch persönliche Voraussetzungen, z. B. die körperliche Eignung. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen Sie bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines persönlich Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufnehmen. Die persönliche Vorsprache kann im Rahmen der Antragstellung oder alternativ später bei der Abholung des Jagdscheines erfolgen.
Persönliche Vorsprache:
Bei Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines per persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung bei Frau Peschen (Tel. siehe Kontaktperson) oder per E-Mail erforderlich..
Postalische Antragstellung
Wenn Sie von einer postalischen Antragstellung Gebrauch nehmen möchten, erhalten Sie eine schriftliche oder telefonische Mitteilung, wenn die Unterlagen eingegangen sind und werden darüber informiert, dass die Abholung persönlich erfolgen muss.
Die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) können an den Kreis Heinsberg, Untere Jagdbehörde, z. H. Frau Peschen, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, geschickt werden. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten der Kreisverwaltung einwerfen.
Bei einem Umzug in den Kreis Heinsberg oder bei Ablegung der Jägerprüfung außerhalb des Kreises Heinsberg, muss vor Ausstellung des Jagdscheines eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier wird das Antragsformular (siehe Downloadbereich) und eine Kopie Ihres Personalausweises vorab per E-Mail benötigt. Nach der Zuverlässigkeitsprüfung wird dann ein Termin vereinbart.
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Jagdscheinheft (evtl. zusätzlich aktuelles Lichtbild, sofern kein Eintrag zur Verlängerung mehr möglich ist)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
- Bei Erstausstellung zusätzlich:Prüfungszeugnis, evtl. Nachweis kundige Person, Lichtbild
Unterlagen und Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg einen Jagdschein beantragen:
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung (zwingend bei Erstausstellung) und/oder ein dort ausgestellter gültiger Jagdschein
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses (jeweils nicht älter als 6 Monate)
- Vorlage Europäischer Waffenpass (Kopie ausreichend)
- Ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung für Deutschland (Versicherungsbestätigung)
- Schriftliche Einladung zur Jagd (hieraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll; andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen)
Gültigkeitsdauer:
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerschein erteilt werden.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/504310/show