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 Ehrenamtliche Vormundschaften

Wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen, wird ein Vormund bestellt, der anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft. Ein Vormund übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines Minderjährigen. Dies beinhaltet jedoch nicht die Verpflichtung zur Aufnahme des Kindes im Haushalt des Vormunds. Vielmehr hat er insbesondere für eine kindgerechte Unterbringung, eine schulische Betreuung und eine medizinische Versorgung seines Mündels zu sorgen.
Die ehrenamtliche Vormundschaft hat dabei als die für das Kindeswohl beste Form der Vormundschaft Vorrang vor allen anderen Formen – etwa der Vereinsvormundschaft oder der Amtsvormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten. Sie können in der Regel Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten, die in anderen Formen der Vormundschaft aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar sind.
Ehrenamtliche Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt

Rechtsgrundlagen

1773 BGB ff.

Siehe auch

Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Vormundschaften, Pflegschaften
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Cloudt:
Tel: +49 2452 13-5172