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 Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft

Vormundschaften
Eine Vormundschaft beinhaltet die Ausübung der Personen- und Vermögenssorge für eine/n Minderjährige/n und seine/ihre gesetzliche Vertretung.
Bei bestimmten Fallkonstellationen kommt es aufgrund gesetzlicher Regelung oder richterlicher Anordnung dazu, dass Elternteile die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen.
Mögliche Sachverhalte sind

- das Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
- der Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Elternteile
- ein nicht zu ermittelnder Familienstand des Kindes
- der Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- die Geburt eines Kindes einer minderjährigen unverheirateten Mutter
- das Ruhen der elterlichen Sorge mit Einwilligung der Elternteile zur Adoption.

Wird die Vormundschaft durch das Jugendamt ausgeübt, bezeichnet man diese als Amtsvormundschaft.

Rechtsgrundlagen

§§ 55 SGB VIII, 1773 BGB ff.

Zuständige Einrichtung

Vormundschaften, Pflegschaften
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5148
Frau Hülsbeck:
Tel: +49 2452 13-5143
Frau Lindt:
Tel: +49 2452 13-5180
Frau Feiter:
Tel: +49 2452 13-5146
Herr Rütten:
Tel: +49 2452 13-5105