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Beratung und Unterstützung, Beistandschaft
Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater Ihres Kindes unklar sein oder sich der potentielle Vater des Kindes weigern, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann Ihr Jugendamt Sie bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützen und die Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich feststellen lassen.
Unterhalt
Die Höhe des durch den nicht bzw. nicht überwiegend erziehenden Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltes kann durch das Jugendamt im Rahmen von Beratung und Unterstützung berechnet, eingefordert und erforderlichenfalls im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 18, 55 SGB VIII, 1712 ff. BGB
Hinweise und Besonderheiten
Sollten Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Heinsberg, Geilenkirchen, Hückelhoven oder Erkelenz wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.
Siehe auch
Zuständige Einrichtung
Beistandsschaft
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater Ihres Kindes unklar sein oder sich der potentielle Vater des Kindes weigern, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann Ihr Jugendamt Sie bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützen und die Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich feststellen lassen.
Unterhalt
Die Höhe des durch den nicht bzw. nicht überwiegend erziehenden Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltes kann durch das Jugendamt im Rahmen von Beratung und Unterstützung berechnet, eingefordert und erforderlichenfalls im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich geltend gemacht werden.
§§ 18, 55 SGB VIII, 1712 ff. BGB
Sollten Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Heinsberg, Geilenkirchen, Hückelhoven oder Erkelenz wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/456752/show