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 Beratung und Unterstützung, Beistandschaft

Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater Ihres Kindes unklar sein oder sich der potentielle Vater des Kindes weigern, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann Ihr Jugendamt Sie bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützen und die Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich feststellen lassen.


Unterhalt
Die Höhe des durch den nicht bzw. nicht überwiegend erziehenden Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltes kann durch das Jugendamt im Rahmen von Beratung und Unterstützung berechnet, eingefordert und erforderlichenfalls im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 18, 55 SGB VIII, 1712 ff. BGB

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Heinsberg, Geilenkirchen, Hückelhoven oder Erkelenz wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Beistandsschaft
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Abels:
Tel: +49 2452 13-5149
Frau Mingers:
Tel: +49 2452 13-5128
Frau Claßen:
Tel: +49 2452 13-5124
Frau Küppers:
Tel: +49 2452 13-5181
Frau Dohlen:
Tel: +49 2452 13-5171
Frau Kappertz:
Tel: +49 2452 13-5150
Frau Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5163