BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE)
Im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die Kreise auf der Organisationsebene der sog. „Unteren Gesundheitsbehörde“ (uGB) Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wesentliche Rechtsgrundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Gesundheitsbehörden ist in NRW das „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW“ vom 25.11.1997 (ÖGDG NRW). Darin definiert § 6 ÖGDG die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden im Land. U.A. gehört dazu auch der sog. „Kommunale Gesundheitsbericht“, welcher in § 21 ÖGDG näher beschrieben ist. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 6 erstellt die untere Gesundheitsbehörde demnach regelmäßig Gesundheitsberichte auf der Grundlage eigener und in der Gesundheitskonferenz beratenen Erkenntnisse. Dabei sind soziale und geschlechtsspezifische Gegebenheiten regelmäßig einzubeziehen. Die untere Gesundheitsbehörde macht die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich.
Die Gesundheitsberichte der uGB des Kreises Heinsberg in diesem Sinne sind den an dieser Stelle öffentlich zugänglich gemachten Dokumenten zu entnehmen.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg