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 Kommunale Gesundheitskonferenz

Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein formaler Zusammenschluss von Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen sowie der Einrichtungen für Gesundheitsfürsorge und Patientenschutz im Kreis Heinsberg.
Sie berät gemeinsam Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Einrichtung und Aufgaben der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind in § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) gesetzlich geregelt. Die Kommunale Gesundheitskonferenz im Kreis Heinsberg wurde erstmals im Jahre 1995 einberufen; seither tagt sie i.d.R. zweimal jährlich.

Die beiden Arbeitsgruppen "AG Gesundheitsförderung/Älter werden im Kreis Heinsberg" und "AG Qualitätssicherung" bereiten die Beratungsthemen und die Entschließungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz vor. Themenbereiche, mit denen sich die Kommunale Gesundheitskonferenz befasst, sind generelle Angelegenheiten der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Oftmals auch aktuelle Geschehnisse und Entwicklungen auf diesem Sektor sowie die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure. Soweit verfügbar und in annehmbarer zeitlicher Relation zum aktuellen Zeitpunkt sind die Niederschriften über die Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz als Ergänzung zu dieser Beschreibung als Dokumente zum Download bereitgestellt. Soweit Niederschriften oder aufgeführte Anlagen zu den Niederschriften nicht zum Download bereitstehen, können diese bei Bedarf durch das Gesundheitsamt auf gezielte Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW)

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Kommunale Gesundheitskonferenz

Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein formaler Zusammenschluss von Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen sowie der Einrichtungen für Gesundheitsfürsorge und Patientenschutz im Kreis Heinsberg.
Sie berät gemeinsam Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Einrichtung und Aufgaben der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind in § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) gesetzlich geregelt. Die Kommunale Gesundheitskonferenz im Kreis Heinsberg wurde erstmals im Jahre 1995 einberufen; seither tagt sie i.d.R. zweimal jährlich.

Die beiden Arbeitsgruppen "AG Gesundheitsförderung/Älter werden im Kreis Heinsberg" und "AG Qualitätssicherung" bereiten die Beratungsthemen und die Entschließungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz vor. Themenbereiche, mit denen sich die Kommunale Gesundheitskonferenz befasst, sind generelle Angelegenheiten der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Oftmals auch aktuelle Geschehnisse und Entwicklungen auf diesem Sektor sowie die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure. Soweit verfügbar und in annehmbarer zeitlicher Relation zum aktuellen Zeitpunkt sind die Niederschriften über die Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz als Ergänzung zu dieser Beschreibung als Dokumente zum Download bereitgestellt. Soweit Niederschriften oder aufgeführte Anlagen zu den Niederschriften nicht zum Download bereitstehen, können diese bei Bedarf durch das Gesundheitsamt auf gezielte Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

KGK, Gesundheit, Konferenz, Netzwerk, Gesundheitsförderung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/419950/show
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