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 Ausländerbehörde

Das Ausländeramt der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die im Kreis Heinsberg wohnenden und lebenden Ausländerinnen und Ausländer zuständig

Rechtsgrundlagen

Die ausländischen Mitbürger werden in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten, basierend auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften von der Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg betreut. 

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 10.09.2019 (GV. NRW. S. 593/SGV. NRW. 26) in der aktuell gültigen Fassung.

Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 14 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 10.09.2019 (GV. NRW. S. 593/SGV. NRW. 26) in der aktuell gültigen Fassung.

Voraussetzungen

Jede Ausländerin und jeder Ausländer muss mit dem Hauptwohnsitz im Kreisgebiet angemeldet sein. Zum Kreisgebiet gehören die 10 Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.

Hinweise und Besonderheiten

Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen oder Sie haben eine Einladung erhalten. 
Für die Terminvereinbarung ist die Onlinedienstleistung "Terminbuchung“ zu nutzen.  

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Ausländeramt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: abh@kreis-heinsberg.de