BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Ausländerbehörde

Das Ausländeramt der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die im Kreis Heinsberg wohnenden und lebenden Ausländerinnen und Ausländer zuständig

Rechtsgrundlagen

Die ausländischen Mitbürger werden in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten, basierend auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften von der Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg betreut. 

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 10.09.2019 (GV. NRW. S. 593/SGV. NRW. 26) in der aktuell gültigen Fassung.

Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 14 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 10.09.2019 (GV. NRW. S. 593/SGV. NRW. 26) in der aktuell gültigen Fassung.

Voraussetzungen

Jede Ausländerin und jeder Ausländer muss mit dem Hauptwohnsitz im Kreisgebiet angemeldet sein. Zum Kreisgebiet gehören die 10 Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.

Hinweise und Besonderheiten

Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen oder Sie haben eine Einladung erhalten. 
Für die Terminvereinbarung ist die Onlinedienstleistung "Terminbuchung“ zu nutzen.  

Siehe auch

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Ausländeramt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: abh@kreis-heinsberg.de

Ausländerbehörde

Das Ausländeramt der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die im Kreis Heinsberg wohnenden und lebenden Ausländerinnen und Ausländer zuständig

vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Einladung, Duldung, Aufenthaltsbeendigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Auffenthalt, Familienzusammenführung, Ausländerbehörde, Reiseausweise für Ausländer, Einreisesperre, Sprachkurs für Ausländer, Ausländeramt, Integrationskurse für Ausländer, freiwillige Ausreise, Reiseausweise für Flüchtlinge, Reiseausweise für Staatenlose, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerabteilung, Befristete Aufenthaltserlaubnis, Ausreisepflicht, Fiktionsbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigung, Durchsetzung der Ausreisepflicht, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsbefugnis, Abschiebung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Einladung, Duldung, Aufenthaltsbeendigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Auffenthalt, Familienzusammenführung, Ausländerbehörde, Reiseausweise für Ausländer, Einreisesperre, Sprachkurs für Ausländer, Ausländeramt, Integrationskurse für Ausländer, freiwillige Ausreise, Terminbuchung,Flüchtlinge, Reiseausweise,Staatenlose, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Terminbuchung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/368854/show
Ausländeramt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg