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 Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig, sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Heinsberg haben. 

  • Feststellungsverfahren (Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises): Im Feststellungsverfahren wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag oder von Amts wegen verbindlich festgestellt. Dadurch unterscheidet sich dieses Verfahren vom Einbürgerungsverfahren, bei dem die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. 
  • Beibehaltungsantrag (Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit): Lassen sich Deutsche in einem anderen Staat einbürgern, verlieren sie im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Um dies zu vermeiden, kann eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral durch die Bezirksregierung in Köln. Aushändigung und Entgegennahme von Anträgen, Unterlagen oder Urkunden erfolgt jedoch im Rahmen der Amtshilfe durch die Staatsangehörigkeitsbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg.
  • Feststellung des Nichtbestehens der Optionspflicht sowie Feststellung des Fortbestands der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Erklärungserwerb (ab 20.08.2021): Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (= nach dem 23.05.1949) geboren wurden, können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abgabe einer Erklärung erwerben, wenn sie aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt/Abstammung erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.

Rechtsgrundlagen

Die ab 01.01.2000 geltenden Regelungen zur Staatsangehörigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) enthalten.

  • Feststellungsverfahren: § 30 StAG
  • Beibehaltungsantrag: § 25 Abs. 2 StAG
  • Optionspflicht: § 29 StAG
  • Erklärungserwerb: § 5 StAG

Voraussetzungen

Das Feststellungsverfahren wird in der Regel nur dann durchgeführt bzw. wird nur dann ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, wenn dies erforderlich ist. Die antragstellende Person muss hierzu ein Sachbescheidungsinteresse nachweisen.

Mögliche Gründe für die Durchführung (Beispiele, keine abschließende Auflistung):

  • Wenn eine Behörde oder ausländische öffentliche Stelle die Vorlage eines Nachweises

über die deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen verlangt

  • Wenn Sie bislang nur ein ausländisches Ausweisdokument besaßen und erstmalig ein deutsches Ausweisdokument beantragen möchten
  • Wenn Sie ein Adoptionsverfahren durchführen möchten

Sofern Sie kein Sachbescheidungsinteresse nachweisen können, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch über die auf dieser Seite aufgeführte Kontaktperson sowie über die hier verlinkten Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes und der Bezirksregierung Köln.

Unterlagen

Feststellungsverfahren:

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Anträgen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihren Antrag folgende Antragsvordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg senden:

  • Antrag F: Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren   
  • Antrag FK: Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
  • Anlage V: Angaben zu deutschen Vorfahren (eine Anlage je Vorfahre)
  • Vollmacht: zur Bevollmächtigung eines Dritten

Bitte fügen Sie dem Antrag zudem alle Nachweise bei, die belegen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. wie Sie diese erworben haben (z. B. Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren deutschen Vorfahren, Ausweisdokumente, usw.).

Weitere Informationen können dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes entnommen werden, welches auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes unter "Staatsangehörigkeitsausweis > Vordrucke" zum Download bereitgestellt wird.  

Beibehaltungsantrag:

Zur Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie hilfsweise auch die Vordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen, sofern Sie eine kurze schriftliche Erklärung hinzufügen, dass Sie um Verwendung dieser Vordrucke bitten.

Die Internetseite des Bundesverwaltungsamtes ist über den auf dieser Seite aufgeführten Link erreichbar.

Optionspflicht:

Die Prüfung der Optionspflicht können Sie schriftlich unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien und ohne besonderen Vordruck bei der Kreisverwaltung Heinsberg beantragen.

Erklärungserwerb:

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Erklärungen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihre Erklärung die Vordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen (Erklärung_EER, Anlage_EER, Anlage_AV) und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg

Kosten

Feststellungsverfahren:

Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro. Für die Ablehnung des Antrages entstehen i. d. R. Gebühren in Höhe von 25,00 Euro. Wird der Antrag zurückgenommen, nachdem die Bearbeitung des Antrages bereits begonnen wurde, werden i. d. R. ebenfalls Gebühren in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Beibehaltungsantrag:

Das Verfahren ist i. d. R. gebührenpflichtig. Gebühren werden durch die Bezirksregierung in Köln erhoben. Eine Übersicht ist dem auf dieser Seite aufgeführten Link der Bezirksregierung Köln zu entnehmen.

Optionsverfahren:

Das Verfahren ist gebührenfrei. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können jedoch Kosten entstehen.

Erklärungserwerb:

Das Verfahren ist gebührenfrei. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können jedoch Kosten entstehen.

Hinweise und Besonderheiten

Für Personen, die im Ausland leben, ist grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln.  

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland: 
Das Standesamt des jeweiligen Geburtsortes eines Kindes prüft zur Eintragung im Geburtenregister, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erworben hat. Die zu dieser Prüfung erforderlichen Auskünfte werden vom Standesamt bei der für den Wohnort der Elternteile zuständigen Ausländerbehörde(n) eingeholt. Die Prüfung und Feststellung erfolgen somit durch die Standesämter.

Negativbescheinigungen: 
Einen amtlichen Nachweis für Ihren Heimatstaat darüber, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, erhalten Sie über die Einbürgerungsstelle (siehe Dienstleistung "Einbürgerungen"). 

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Ausländeramt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: abh@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Julevic:
Tel: +49 2452 13-3221
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig, sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Heinsberg haben. 

  • Feststellungsverfahren (Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises): Im Feststellungsverfahren wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag oder von Amts wegen verbindlich festgestellt. Dadurch unterscheidet sich dieses Verfahren vom Einbürgerungsverfahren, bei dem die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. 
  • Beibehaltungsantrag (Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit): Lassen sich Deutsche in einem anderen Staat einbürgern, verlieren sie im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Um dies zu vermeiden, kann eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral durch die Bezirksregierung in Köln. Aushändigung und Entgegennahme von Anträgen, Unterlagen oder Urkunden erfolgt jedoch im Rahmen der Amtshilfe durch die Staatsangehörigkeitsbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg.
  • Feststellung des Nichtbestehens der Optionspflicht sowie Feststellung des Fortbestands der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Erklärungserwerb (ab 20.08.2021): Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (= nach dem 23.05.1949) geboren wurden, können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abgabe einer Erklärung erwerben, wenn sie aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt/Abstammung erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.

Feststellungsverfahren:

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Anträgen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihren Antrag folgende Antragsvordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg senden:

  • Antrag F: Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren   
  • Antrag FK: Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
  • Anlage V: Angaben zu deutschen Vorfahren (eine Anlage je Vorfahre)
  • Vollmacht: zur Bevollmächtigung eines Dritten

Bitte fügen Sie dem Antrag zudem alle Nachweise bei, die belegen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. wie Sie diese erworben haben (z. B. Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren deutschen Vorfahren, Ausweisdokumente, usw.).

Weitere Informationen können dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes entnommen werden, welches auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes unter "Staatsangehörigkeitsausweis > Vordrucke" zum Download bereitgestellt wird.  

Beibehaltungsantrag:

Zur Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie hilfsweise auch die Vordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen, sofern Sie eine kurze schriftliche Erklärung hinzufügen, dass Sie um Verwendung dieser Vordrucke bitten.

Die Internetseite des Bundesverwaltungsamtes ist über den auf dieser Seite aufgeführten Link erreichbar.

Optionspflicht:

Die Prüfung der Optionspflicht können Sie schriftlich unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien und ohne besonderen Vordruck bei der Kreisverwaltung Heinsberg beantragen.

Erklärungserwerb:

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Erklärungen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihre Erklärung die Vordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen (Erklärung_EER, Anlage_EER, Anlage_AV) und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg

Feststellungsverfahren:

Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro. Für die Ablehnung des Antrages entstehen i. d. R. Gebühren in Höhe von 25,00 Euro. Wird der Antrag zurückgenommen, nachdem die Bearbeitung des Antrages bereits begonnen wurde, werden i. d. R. ebenfalls Gebühren in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Beibehaltungsantrag:

Das Verfahren ist i. d. R. gebührenpflichtig. Gebühren werden durch die Bezirksregierung in Köln erhoben. Eine Übersicht ist dem auf dieser Seite aufgeführten Link der Bezirksregierung Köln zu entnehmen.

Optionsverfahren:

Das Verfahren ist gebührenfrei. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können jedoch Kosten entstehen.

Erklärungserwerb:

Das Verfahren ist gebührenfrei. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können jedoch Kosten entstehen.

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