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 Sozialmonitoring

Um die Lebenslagen und die Chancen gesellschaftlicher Teilhabe in den Wohnquartieren abzubilden sowie die infrastrukturelle, leistungsbezogene und finanzielle Steuerung im Sozialraum zu verbessern, ist ein sozialraum- bzw. quartiersdifferenziertes Sozialmonitoring als Instrument einer kontinuierlichen Sozialplanung und Sozialberichterstattung seit Dezember 2013 im gesamten Kreisgebiet in Anwendung.

Mit dem Sozialmonitoring wird eine die verschiedenen Lebenslagen umfassende Materialsammlung erstellt, die als Basis für integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzepte sowie zur Gewährleistung eines zielgerichteten Ressourceneinsatzes und als Plattform für den örtlichen sozialpolitischen Diskurs dienen soll. Letztlich sollen durch den Einsatz des Sozialmonitoring spürbare Effekte für eine auch präventiv ausgerichtete Sozialpolitik erzielt werden, bei der die Förderung der Kompetenz der Menschen und der Potenziale des Sozialraums, die Steigerung der Lebensqualität im Wohnquartier sowie die Balance der Ortsteile im Mittelpunkt stehen.

In der Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und des Jugendhilfe-ausschusses am 21.03.2013 wurde inhaltlich begründet, dass zur Umsetzung relevanter Ziele in der Jugend- und Altenhilfe sowie im Pflegebereich u.a. strukturelle Vorarbeiten zu leisten sind, damit sozialraumbasierte, integrierte kommunale Handlungskonzepte zum Einsatz gebracht werden können. Vom Kreistag ist hierzu in seiner Sitzung vom 16.05.2013 der Beschluss gefasst worden, dass zur Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung von Quartierskonzepten

1.    ein kreisweites Sozialmonitoring ab dem 01.01.2014 als Bestandteil einer kontinuierlichen

    Sozialberichterstattung des Kreises einzuführen

und

2.    die hierfür erforderlichen Sozialraumdefinitionen im Vorhinein mit den kreisangehörigen

    Kommunen festzulegen

sind.

Im Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 03.09.2014 wurde auf der Grundlage dieses Kreistagsbeschlusses und in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und beteiligten Ämtern im Hause, intensiv an der Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung von Quartierskonzepten gearbeitet habe. Hierzu wurde zunächst die Definition von 20 straßenscharf umrissenen Sozialräumen (als übergeordnete Raumbetrachtungsstruktur) und 64 Quartieren (als kleinste Raumbetrachtungsstruktur) durchgeführt, um hierauf basierend ein Sozialmonitoring aufsetzen zu können. Korrespondierend mit diesen Vorarbeiten wurde eine quartiersdifferenzierte Datenakquise auf der Basis eines mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmten Indikatoren-tableaus durchgeführt.

Das Geographische Institut der RWTH Aachen hat nunmehr in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und Jugendhilfeausschuss am 09.11.2015 die Auswertung und Ergebnisse der kommunalen Daten (Stichtag 31.12.2013), der Jugendamtsdaten (Stichtag 31.12.2014) und der Arbeitsmarktdaten (Stichtag 31.12.2014) vorgelegt.

Der Bericht zu den Ergebnissen des 1. Sozialraum-Monitoring im Kreis Heinsberg ist als Dokument nebenstehend beigefügt.

Aus der Sicht des Kreises Heinsberg stellt das 1. Sozialraum-Monitoring – als Zwischenergebnis des im Aufbauprozess befindlichen Monitoring-Systems - ein beredtes Beispiel für eine gelungene interkommunale Zusammenarbeit und - auf die Kreisverwaltung bezogen- einer zielführenden ämterübergreifenden Zusammenarbeit dar, die zukünftig noch weiter intensiviert werden soll.

Als nächster Arbeitsschritt wird voraussichtlich Ende 2015 das bereits beauftragte Projekt „Pilotstudie Geilenkirchen –Analyse auf Quartiersebene-“ abgeschlossen werden können. Es ist geplant, dass sich hieran voraussichtlich Gespräche mit den Bürgermeistern derjenigen kreisangehörigen Kommunen anschließen werden, die bereits vor der Datenaggregation eine Quartierseinteilung vorgenommen hatten, um die Übertragbarkeit der in der Stadt Geilenkirchen angewandten Analysemethode auf die jeweilige Kommune zu diskutieren und die Bereitschaft für den Einstieg in eine noch konsequentere kleinräumige Datenanalyse und -aufbereitung zu erfragen. Durch die hierbei intendierte Schaffung eines Datenfundamentes für die Erarbeitung/Anpassung integrierter kommunaler Entwicklungskonzepte bzw. Dorfinnenentwicklungskonzepte (im Sinne eines Quartiersinnenentwicklungskonzeptes) kann somit sowohl ein Beitrag für die Umsetzung entsprechender Konzepte als auch ein ausschlaggebender Faktor dafür sein, um bei einer konkurrenzbehafteten Wettbewerbsteilnahme zur Erlangung von Fördermitteln eine verbesserte Ausgangslage zu erhalten. Für viele Kommunen könnte insofern eine Förderzusage als ausschlaggebender Faktor dafür gewertet werden, dass überhaupt aktiv in einen Quartiersentwicklungsprozess eingetreten werden kann.

Des Weiteren steht es nun an, Daten für das Sozialraum-Monitoring „Blitzlicht 31.12.2015“ mit den nunmehr gewonnenen Erkenntnissen anzugehen.

Zuständige Einrichtung

Sozial- und Pflegeplanung
Amt für Altershilfen und Sozialplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schulze: Amtsleiter/in
Tel: +49 2452 13-5501
Herr Heffels:
Tel: +49 2452 13-5510