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 Schulische Ausbildung zum Beruf

Behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die dazu dienen, den schulischen Teil einer Berufsausbildung zu absolvieren.
Für Leistungen an Menschen mit Behinderungen nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung sind seit dem 01.01.2020 nach dem Ausführungsgesetz zum SGB IX des Landes Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe sachlich zuständig.

Zuständige Einrichtung

Eingliederungshilfe
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg