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Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel
Körperersatzstücke und Hilfsmittel umfassen die Hilfen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt werden können und erforderlich sind, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, die Auswirkung einer Behinderung zu mildern oder eine Verschlimmerung der Behinderung zu verhüten.
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).
Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.
Unterlagen
Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
fachärztliche Verordnung
Diagnostik oder fachärztliche Stellungnahme
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Zuständige Einrichtung
Eingliederungshilfe
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg