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Hygiene in Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen
Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen unterliegen der Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes. Dabei werden die einrichtungsspezifischen Hygienepläne überpüft, ggfs. Begehungen durchgeführt und bei Bedarf die Einrichtungen beraten.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg