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 Allgemeine Beratung unterhaltspflichtiger Angehöriger in Heimpflegefällen

Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch von  Hilfeempfänger*innen kraft Gesetzes auf den Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger über. Der Kreis Heinsberg bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.

Zuständige Einrichtung

Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: heimpflege@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schütz:
Tel: +49 2452 13-5065
Allgemeine Beratung unterhaltspflichtiger Angehöriger in Heimpflegefällen

Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch von  Hilfeempfänger*innen kraft Gesetzes auf den Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger über. Der Kreis Heinsberg bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.

Angehörige ,Pflegebedürftige,Berechnung ,Unterhaltsverpflichtung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151526/show
Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Schütz

526a

+49 2452 13-5065