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 Geldleistungen an Arbeitnehmer/Innen

Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden:

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz,
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung,
  • in besonderen Lebenslagen.

Unterlagen

  • Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages 
  • Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag

Hinweise und Besonderheiten

Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).

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Zuständige Einrichtung

Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Amt für Soziales
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Krienke:
Tel: +49 2452 13-5043