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 Zahngesundheit

Gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) berät die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund-, und Kieferbereiches. Soweit erforderlich führt das Gesundheitsamt dazu regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten und zu mildern. Daneben regelt § 54 des Schulgesetzes für das Land NRW, dass die Gesundheitsämter die Aufgaben der Schulgesundheitspflege in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahrnehmen. Dabei umfasst der schulärztliche Dienst insbesondere auch zahnärztliche (Reihen-) Untersuchungen. Die gesetzlichen Aufgaben werden seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg durch die dort beschäftigen Zahnärztinnen und zahnmedizinischen Fachangestellten ausgeführt.

Neben den v.g. Aufgaben der Gesundheitspflege bei Kindern und Jugendlichen obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes gemäß § 19 ÖGDG NRW auch gutachterliche Aufgaben, soweit dies durch Rechtsvorschriften geregelt ist (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsförderung
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Dr. Weidenhaupt:
Tel: +49 2452 13-5361
Frau Dr. Ahlborn:
Tel: +49 2452 13-5374
Frau Staudt:
Tel: +49 2452 13-5362
Frau Rulands:
Tel: +49 2452 13-5359
Frau Schmitz:
Tel: +49 2452 13-5373
Zahngesundheit

Gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) berät die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund-, und Kieferbereiches. Soweit erforderlich führt das Gesundheitsamt dazu regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten und zu mildern. Daneben regelt § 54 des Schulgesetzes für das Land NRW, dass die Gesundheitsämter die Aufgaben der Schulgesundheitspflege in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahrnehmen. Dabei umfasst der schulärztliche Dienst insbesondere auch zahnärztliche (Reihen-) Untersuchungen. Die gesetzlichen Aufgaben werden seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg durch die dort beschäftigen Zahnärztinnen und zahnmedizinischen Fachangestellten ausgeführt.

Neben den v.g. Aufgaben der Gesundheitspflege bei Kindern und Jugendlichen obliegen dem zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes gemäß § 19 ÖGDG NRW auch gutachterliche Aufgaben, soweit dies durch Rechtsvorschriften geregelt ist (z.B. nach den Beihilfeverordnungen oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Dabei wird z.B. Stellung genommen zu Fragen der Zahnsanierung und des Zahnersatzes.

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Gesundheitsförderung
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Dr.

Weidenhaupt

G211

+49 2452 13-5361

Frau

Dr.

Ahlborn

G211

+49 2452 13-5374

Frau

Staudt

G211

+49 2452 13-5362

Frau

Rulands

G209

+49 2452 13-5359

Frau

Schmitz

G209

+49 2452 13-5373