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 Hygieneüberwachung von Wasserwerken

Die zentralen öffentlichen Wasserwerke obliegen der Überwachung des zuständigen Gesundheitsamtes.

Bei zentralen Wasserversorgungsanlagen umfasst die Überwachung insbesondere die regelmäßige Besichtigung der Einrichtungen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung.

Das Trinkwasser wird sowohl am Ausgang des Wasserwerks als auch im Verteilungsnetz an unterschiedlichen Stellen auf die Qualitätsparameter, welche sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung ergeben, untersucht. Diese Untersuchungen werden in regelmäßigen Zeitabständen durch zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt.

Die aktuellen Wasserbefunde können bei den Wasserwerken abgefragt werden.

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Voßenkaul:
Tel: +49 2452 13-5337
Herr Tischendorf:
Tel: +49 2452 13-5332
Frau Schößler: Amtsleiter/in
Tel: +49 2452 13-5301