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 Hygieneüberwachung von Schwimmbädern

Gewerbebetriebene und öffentliche Schwimmbäder unterliegen der regelmäßigen hygienischen Kontrolle durch das Gesundheitsamt. Das Wasser wird in vorgeschriebenen Zeitabständen auf verschiedene Hygiene-Hilfsparameter, wie z. B. mikrobiologische oder chemische Parameter untersucht.

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Staack:
Tel: +49 2452 13-5336
Herr Voßenkaul:
Tel: +49 2452 13-5337
Herr Tischendorf:
Tel: +49 2452 13-5332
Herr Südhausen:
Tel: +49 2452 13-5334
Herr Franzke:
Tel: +49 2452 13-5333
Hygieneüberwachung von Schwimmbädern

Gewerbebetriebene und öffentliche Schwimmbäder unterliegen der regelmäßigen hygienischen Kontrolle durch das Gesundheitsamt. Das Wasser wird in vorgeschriebenen Zeitabständen auf verschiedene Hygiene-Hilfsparameter, wie z. B. mikrobiologische oder chemische Parameter untersucht.

regelmäßigen hygienischen Überprüfung,vorgeschriebenen Zeitabständen,Unbedenklichkeit https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151199/show
Gesundheitsschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Staack

G102

+49 2452 13-5336

Herr

Voßenkaul

G103

+49 2452 13-5337

Herr

Tischendorf

G114

+49 2452 13-5332

Herr

Südhausen

G102

+49 2452 13-5334

Herr

Franzke

G103

+49 2452 13-5333