BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hygieneüberwachung der Trinkwasserversorgung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlagen durch entsprechende Kontrollen.
Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bestehen bestimmte Pflichten, die sich aus der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung ergeben.
- Die Wasserversorgungsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
- Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte routinemäßig zu erfüllende Anzeigepflichten zu tätigen, um diesem die amtliche Überwachung der Anlagen zu ermöglichen
- Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen besitzen die Untersuchungspflicht auf Legionellen in ihren Trinkwasser-Installationen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Informationsblatt Legionellen im Downloadbereich.
Trinkwasserversorgung auf Veranstaltungen:
Informationsmaterialien über die verschiedenen Wasserversorgungsanlagen und die Mitteilungsformulare der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlage erhalten Sie im Downloadbereich.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Links
Downloads
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlagen durch entsprechende Kontrollen.
Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bestehen bestimmte Pflichten, die sich aus der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung ergeben.
- Die Wasserversorgungsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
- Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte routinemäßig zu erfüllende Anzeigepflichten zu tätigen, um diesem die amtliche Überwachung der Anlagen zu ermöglichen
- Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen besitzen die Untersuchungspflicht auf Legionellen in ihren Trinkwasser-Installationen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Informationsblatt Legionellen im Downloadbereich.
Trinkwasserversorgung auf Veranstaltungen:
Informationsmaterialien über die verschiedenen Wasserversorgungsanlagen und die Mitteilungsformulare der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlage erhalten Sie im Downloadbereich.
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151198/show