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 Hygieneüberwachung der Trinkwasserversorgung

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlagen durch entsprechende Kontrollen.

Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bestehen bestimmte Pflichten, die sich aus der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung ergeben.

  • Die Wasserversorgungsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
  • Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte routinemäßig zu erfüllende Anzeigepflichten zu tätigen, um diesem die amtliche Überwachung der Anlagen zu ermöglichen
  • Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen besitzen die Untersuchungspflicht auf Legionellen in ihren Trinkwasser-Installationen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Informationsblatt Legionellen im Downloadbereich.

Trinkwasserversorgung auf Veranstaltungen:

Informationsmaterialien über die verschiedenen Wasserversorgungsanlagen und die Mitteilungsformulare der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlage erhalten Sie im Downloadbereich.

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

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Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Tischendorf:
Tel: +49 2452 13-5332
Herr Voßenkaul:
Tel: +49 2452 13-5337
Frau Staack:
Tel: +49 2452 13-5336
Herr Franzke:
Tel: +49 2452 13-5333
Herr Südhausen:
Tel: +49 2452 13-5334
Frau Weber:
Tel: +49 2452 13-5309
Hygieneüberwachung der Trinkwasserversorgung

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung der unterschiedlichen Wasserversorgungsanlagen durch entsprechende Kontrollen.

Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bestehen bestimmte Pflichten, die sich aus der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung ergeben.

  • Die Wasserversorgungsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.
  • Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte routinemäßig zu erfüllende Anzeigepflichten zu tätigen, um diesem die amtliche Überwachung der Anlagen zu ermöglichen
  • Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen besitzen die Untersuchungspflicht auf Legionellen in ihren Trinkwasser-Installationen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Informationsblatt Legionellen im Downloadbereich.

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Tischendorf

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Staack

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+49 2452 13-5309