BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Hygiene in Kindergärten und Schulen

Nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie §17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) obliegt die  Hygieneüberwachung der Kindertagesstätten und Schulen dem Gesundheitsamt.

Die untere Gesundheitsbehörde überwacht hierbei insbesondere die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist, vor allem bei Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen u.ä..

Daher sind regelmäßige Begehungen der Einrichtungen durch die untere Gesundheitsbehörde von besonderer Bedeutung. In Zusammenarbeit mit ErzieherInnen und PädagogInnen werden Hygienethemen präventiv besprochen.  In akuten Fällen (z.B. gehäufte Durchfallerkrankungen oder Schädlingsbefall) unterstützt das Gesundheitsamt bei der Planung der Dekontamination der Einrichtung und der Information der Eltern.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Flaming:
Tel: +49 2452 13-5338
Herr Franzke:
Tel: +49 2452 13-5333
Frau Staack:
Tel: +49 2452 13-5336
Herr Südhausen:
Tel: +49 2452 13-5334
Herr Voßenkaul:
Tel: +49 2452 13-5337
Herr Tischendorf:
Tel: +49 2452 13-5332
Hygiene in Kindergärten und Schulen

Nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie §17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) obliegt die  Hygieneüberwachung der Kindertagesstätten und Schulen dem Gesundheitsamt.

Die untere Gesundheitsbehörde überwacht hierbei insbesondere die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist, vor allem bei Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen u.ä..

Daher sind regelmäßige Begehungen der Einrichtungen durch die untere Gesundheitsbehörde von besonderer Bedeutung. In Zusammenarbeit mit ErzieherInnen und PädagogInnen werden Hygienethemen präventiv besprochen.  In akuten Fällen (z.B. gehäufte Durchfallerkrankungen oder Schädlingsbefall) unterstützt das Gesundheitsamt bei der Planung der Dekontamination der Einrichtung und der Information der Eltern.

ErzieherInnen, Pädagogen ,Eltern,Schädlinge,Probleme https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151196/show
Gesundheitsschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Flaming

G105

+49 2452 13-5338

Herr

Franzke

G103

+49 2452 13-5333

Frau

Staack

G102

+49 2452 13-5336

Herr

Südhausen

G102

+49 2452 13-5334

Herr

Voßenkaul

G103

+49 2452 13-5337

Herr

Tischendorf

G114

+49 2452 13-5332