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 Abstammungsgutachten

  • häufig auch (nicht ganz zutreffend) als Vaterschaftstest bezeichnet
  • dient der Klärung verwandtschaftlicher Verhältnisse

Die Erstellung des Abstammungsgutachten wird vom Gericht beauftragt. Das Gericht erteilt dazu einem Labor den Auftrag. Das Labor beauftragt dann das Gesundheitsamt mit der Probenentnahme. Dafür werden meist zwei Abstriche von der Mundschleimhaut genommen. Das Gesundheitsamt führt zusätzlich eine Identitätsfeststellung und Dokumentation der Probenentnahme durch. Das Gesundheitsamt kümmert sich auch um den Versand der Proben. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem beauftragten Labor.

Unterlagen

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass o.ä.)
  • Kinder: Geburtsurkunde und Ausweis (falls vorhanden)

Zuständige Einrichtung

Gutachterwesen
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Weber:
Tel: +49 2452 13-5309