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 Infektionsmeldungen / Übersicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung von ansteckenden Krankheiten, Nachweisen von Krankheitserregern und der Übermittlung an und durch das Gesundheitsamt. Die zur Meldung Verpflichteten sind in § 8 IfSG aufgeführt. Die Meldungen sind mit dem Formular im Downloadbereich (s. rechts) an das Gesundheitsamt zu übermitteln. In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt auch außerhalb der Arbeitszeiten Tag und Nacht über die Leitstelle Erkelenz (02452/137000) erreichbar.

Rechtsgrundlagen

§6 IfSG Meldepflichtige Krankheiten

§7 IfSG - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Franzke:
Tel: +49 2452 13-5333
Frau Staack:
Tel: +49 2452 13-5336
Herr Südhausen:
Tel: +49 2452 13-5334
Herr Voßenkaul:
Tel: +49 2452 13-5337
Infektionsmeldungen / Übersicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung von ansteckenden Krankheiten, Nachweisen von Krankheitserregern und der Übermittlung an und durch das Gesundheitsamt. Die zur Meldung Verpflichteten sind in § 8 IfSG aufgeführt. Die Meldungen sind mit dem Formular im Downloadbereich (s. rechts) an das Gesundheitsamt zu übermitteln. In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt auch außerhalb der Arbeitszeiten Tag und Nacht über die Leitstelle Erkelenz (02452/137000) erreichbar.

Infektionsschutzgesetz ,Verpflichtung ,Meldepflichtige Krankheiten,Übermittlung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151113/show
Gesundheitsschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Franzke

G103

+49 2452 13-5333

Frau

Staack

G102

+49 2452 13-5336

Herr

Südhausen

G102

+49 2452 13-5334

Herr

Voßenkaul

G103

+49 2452 13-5337