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Infektionsmeldungen / Übersicht
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung von ansteckenden Krankheiten, Nachweisen von Krankheitserregern und der Übermittlung an und durch das Gesundheitsamt. Die zur Meldung Verpflichteten sind in § 8 IfSG aufgeführt. Die Meldungen sind mit dem Formular im Downloadbereich (s. rechts) an das Gesundheitsamt zu übermitteln. In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt auch außerhalb der Arbeitszeiten Tag und Nacht über die Leitstelle Erkelenz (02452/137000) erreichbar.
Rechtsgrundlagen
§6 IfSG Meldepflichtige Krankheiten
§7 IfSG - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
Weiterführende Links
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung von ansteckenden Krankheiten, Nachweisen von Krankheitserregern und der Übermittlung an und durch das Gesundheitsamt. Die zur Meldung Verpflichteten sind in § 8 IfSG aufgeführt. Die Meldungen sind mit dem Formular im Downloadbereich (s. rechts) an das Gesundheitsamt zu übermitteln. In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt auch außerhalb der Arbeitszeiten Tag und Nacht über die Leitstelle Erkelenz (02452/137000) erreichbar.
§6 IfSG Meldepflichtige Krankheiten
§7 IfSG - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151113/show