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 Heilpraktikerangelegenheiten

Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Überprüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung je nach Bereich durch unterschiedliche untere Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) abgenommen.

Überprüfung der Allgemeinen Heilpraktikererlaubnis: Gesundheitsamt der Stadt Köln

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Psychotherapie: Gesundheitsamt der Stadt Köln

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Physiotherapie: Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Podologie: Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bleilevens:
Tel: +49 2452 13-5340
Heilpraktikerangelegenheiten

Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Überprüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung je nach Bereich durch unterschiedliche untere Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) abgenommen.

Überprüfung der Allgemeinen Heilpraktikererlaubnis: Gesundheitsamt der Stadt Köln

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Psychotherapie: Gesundheitsamt der Stadt Köln

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Physiotherapie: Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Podologie: Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg

Heilpraktikererlaubnis ,Psychotherapie ,Sprachheiltherapie,Prüfung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151111/show
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Fax +49 2452 13-5395

Herr

Bleilevens

G106

+49 2452 13-5340