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 Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise im Gesundheitswesen

Im Ausland erworbene Bildungsnachweise für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Berufen des Gesundheitswesens bedürfen einer förmlichen Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland.

Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster, wenn sich der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet (bei Wohnsitz im Ausland muss der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben). Die vorzulegenden Unterlagen sind auf die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit den deutschen Ausbildungsvorschriften zu prüfen.

Kosten

Für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise sind je nach Einzelfall Gebühren zu entrichten.

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bleilevens:
Tel: +49 2452 13-5340
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise im Gesundheitswesen

Im Ausland erworbene Bildungsnachweise für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Berufen des Gesundheitswesens bedürfen einer förmlichen Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland.

Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster, wenn sich der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet (bei Wohnsitz im Ausland muss der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben). Die vorzulegenden Unterlagen sind auf die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit den deutschen Ausbildungsvorschriften zu prüfen.

Für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise sind je nach Einzelfall Gebühren zu entrichten.

Gleichwertigkeit ,Ausbildung ,Ausbildungsvorschriften ,Unterlagen https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151029/show
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Fax +49 2452 13-5395

Herr

Bleilevens

G106

+49 2452 13-5340