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Arznei- und Betäubungsmittelrecht
Pharmazeutische Überwachung
- Erlaubniserteilung für Apotheken / Krankenhausapotheken
- Genehmigung von Versorgungsverträgen für Krankenhausapotheken, Altenheime und Rettungsdienste
- Überwachung des Verkehrs mit Arznei-, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen im Einzelhandel
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten
- Überwachung der Arzneimittellagerung in Alten- und Pflegeheimen
- Überwachung von unerlaubter Werbung im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes
- Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Schengener Abkommen.
Sozialpharmazie
- Erfassung risikobehafteter Arzneimittelverbräuche und Einleitung bevölkerungsbezogener Aufklärungsprogramme
Arzneimittel
- Beratung zu Fragen der Arzneimittelsicherheit / Verbraucherschutz
Kosten
Die jeweils notwendige Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg