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 Waffenrechtliche Angelegenheiten

Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder sonstige waffenrechtliche Anfragen können schriftlich gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist.

Schicken Sie den entsprechenden Antrag per Post an:

Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 1.2
Carl-Severing-Str. 1
52525 Heinsberg

oder per E-Mail an: waffenrecht.heinsberg@polizei.nrw.de.

 

Die zuständige Dienststelle ist für Sie an folgenden Tagen erreichbar:

Grundsätzlich an allen Werktagen nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

In Angelenheiten zum Kleinen Waffenschein wenden Sie sich bitte vormittags (Mo - Do) telefonisch an Frau Hentschel unter den nebenstehenden Kontaktdaten bzw. per E-Mail an waffenrecht.heinsberg@polizei.nrw.de.