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 Kindergarten - Elternbeiträge

Eltern von Kindern, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten (Elternbeiträge) zu entrichten. Das Einkommen wird Einkommengruppen zugeordnet. Das Kreisjugendamt erhebt für seinen Bereich die Elternbeiträge. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes bestehen 60 Kindergärten. Der Kreis unterhält keine eigenen Tagerseinrichtungen für Kinder. Träger von Kindergärten sind die Kommunen Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg und Wegberg sowie die Kirchengemeinden, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und Elternvereine.

Rechtsgrundlagen

Elternbeitragssatzung in der Neufassung vom 20.06.2023

Unterlagen

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und aktuelle Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen).

Kosten

Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung

Zuständige Einrichtung

Elternbeiträge
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Brands:
Tel: +49 2452 13-5162
Frau Hager:
Tel: +49 2452 13-5161
Frau Schöpper:
Tel: +49 2452 13-5130
Frau Jasin:
Tel: +49 2452 13-5190
Frau Peifer:
Tel: +49 2452 13-5107