BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Kindergarten - Elternbeiträge

Eltern von Kindern, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten (Elternbeiträge) zu entrichten. Das Einkommen wird Einkommengruppen zugeordnet. Das Kreisjugendamt erhebt für seinen Bereich die Elternbeiträge. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes bestehen 48 Kindergärten. Der Kreis unterhält keine eigenen Tagerseinrichtungen für Kinder. Träger von Kindergärten sind die Kommunen Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg und Wegberg sowie die Kirchengemeinden, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und Elternvereine.

Rechtsgrundlagen

Elternbeitragssatzung in der Neufassung vom 20.06.2023

Unterlagen

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und aktuelle Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen).

Kosten

Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung

Zuständige Einrichtung

Elternbeiträge
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Brands:
Tel: +49 2452 13-5162
Frau Hager:
Tel: +49 2452 13-5161
Frau Heinrichs:
Tel: +49 2452 13-5159
Frau Kappertz:
Tel: +49 2452 13-5184
Frau Schöpper:
Tel: +49 2452 13-5130
Frau Jasin:
Tel: +49 2452 13-5190
Kindergarten - Elternbeiträge

Eltern von Kindern, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten (Elternbeiträge) zu entrichten. Das Einkommen wird Einkommengruppen zugeordnet. Das Kreisjugendamt erhebt für seinen Bereich die Elternbeiträge. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes bestehen 48 Kindergärten. Der Kreis unterhält keine eigenen Tagerseinrichtungen für Kinder. Träger von Kindergärten sind die Kommunen Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg und Wegberg sowie die Kirchengemeinden, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und Elternvereine.

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und aktuelle Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen).

Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung

Einkommensnachweise, Elterneinkommen , Lohnbescheinigungen, Leistungsfähigkeit , Tageseinrichtung ,Elternbeitrag https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150743/show
Elternbeiträge
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Brands

413

+49 2452 13-5162

Frau

Hager

413

+49 2452 13-5161

Frau

Heinrichs

412

+49 2452 13-5159

Frau

Kappertz

413

+49 2452 13-5184

Frau

Schöpper

410

+49 2452 13-5130

Frau

Jasin

410

+49 2452 13-5190