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Kindergarten - Betriebskosten
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Kreisjugendamt Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Kreisjugendamt bewilligt und ausgezahlt.
Unterlagen
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
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Zuständige Einrichtung
Elternbeiträge
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg