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 Kindergarten - Betriebskosten

Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Kreisjugendamt Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Kreisjugendamt bewilligt und ausgezahlt.

Unterlagen

Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.

Zuständige Einrichtung

Elternbeiträge
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Albertz:
Tel: +49 2452 13-5183