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 Vorbeugender, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

1. Förderung von Maßnahmen des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes

Im Rahmen des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes sollen Maßnahmen des Jugendamtes sowie Maßnahmen freier Träger

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, Eigenverantwortung für sich und Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu übernehmen,
  • Eltern und sonstige pädagogisch Verantwortliche besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Maßnahmenschwerpunkte liegen in den Bereichen Suchtmittel, Gewalt, Sexualerziehung, Medienerziehung, Freizeit- und Konsumverhalten.

2. Informationen und Projekte des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes

    Die Informationen und Projekte sind unter der Rubrik Dokumente dargestellt.

Hinweise und Besonderheiten

Die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe.

Zuständige Einrichtung

Soziale Dienste
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Dohmen:
Tel: +49 2452 13-5177