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 Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Ihre Aufgabe ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie seelisch behindert sind. Das Jugendamt muss dazu die Stellungnahme eines Facharztes einholen. Facharzt und Form der Stellungnahme sind gesetzlich genau festgeschrieben.

Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Für die Gemeinden Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg & Waldfeucht

Frau Habetz:
Tel: +49 2452 13-5156
 

Für die Gemeinden Wassenberg & Wegberg

Herr Uwer:
Tel: +49 2452 13-5117

Zuständige Einrichtung

Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Uwer:
Tel: +49 2452 13-5117
Frau Habetz:
Tel: +49 2452 13-5156
Frau Hollingshaus:
Tel: +49 2452 13-5140
Frau Gloy:
Tel: +49 2452 13-5187
Frau Zeiser:
Tel: +49 2452 13-5185
Frau Kaußen:
Tel: +49 2452 13-0