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 Unterhaltsansprüche

Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.

Kosten

Keine

Zuständige Einrichtung

Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Abels:
Tel: +49 2452 13-5149
Frau Claßen:
Tel: +49 2452 13-5124
Frau Küppers:
Tel: +49 2452 13-5181
Frau Dohlen:
Tel: +49 2452 13-5171