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Unterhaltsansprüche
Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.
Kosten
Keine
Zuständige Einrichtung
Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft
Kreisjugendamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Unterhaltsansprüche Unterstützung ,Mutter, Beratung
Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150627/show Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft A 51.2
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg 51.060741 6.107080
Frau Abels 427
+49 2452 13-5149
+49 2452 1388-5149
Frau Claßen 429
+49 2452 13-5124
+49 2452 1388-5124
Frau Küppers 428
+49 2452 13-5181
+49 2452 1388-5181
Frau Dohlen 428
+49 2452 13-5171
+49 2452 1388-5171