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 Abgrabungen

Das Aufgabengebiet Abgrabungen umfasst die Genehmigung und Überwachung von Abgrabungen oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe, insbesondere Sand und Kies. Ausgenommen sind Abgrabungen tertiärer Rohstoffe wie Quarzsande. Das Aufgabengebiet beinhaltet sowohl die Nassabgrabungen (Baggerseen), deren Rechtsgrundlage das Wasserhaushaltsgesetz ist als auch Trockenabgrabungen oberhalb des Grundwasserkörpers, deren Rechtgrundlage das Abgrabungsgesetz ist. Abgrabungen unterliegen in der Regel auch dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Es handelt sich um recht umfangreiche Genehmigungsverfahren mit umfangreichen Unterlagen zu den unterschiedlichsten Themengebieten wie Immissionen von Lärm und Staub, Naturschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz, Geologie, Denkmal- und Bodendenkmalschutz, Landwirtschaft u. a.

Zuständige Einrichtung

Abgrabungen
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frenken:
Tel: +49 2452 13-6128
Frau Brunen:
Tel: +49 2452 13-6149
Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142