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 Biotope

Das Wort „Biotop“ leitet sich aus dem griechischen ab und bedeutet, wörtlich übersetzt, „Lebensort“. Als Biotop bezeichnet man in der Biologie demnach einen bestimmten Lebensraum von Organismen in einem Gebiet. In jedem Biotop gibt es bestimmte Lebensgemeinschaften, die für diesen Lebensraum charakteristisch sind. Eine Streuobstwiese ist beispielsweise ein Biotop, genauso wie eine Flussaue oder ein Eichenwald.

Bestimmte Biotoptypen erfordern einen umfassenden Schutz, daher gibt es gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz sog. gesetzlich geschützte Biotope. Dazu zählen u. a.

  • natürliche Fließ- und Stehgewässer
  • Moore und Sümpfe
  • Auwälder
  • Bruchwälder
  • Magerwiesen
  • Heiden
  • Binnendünen

In NRW zählen gemäß § 42 Landesnaturschutzgesetz noch weitere Biotope dazu, wie etwa Halbtrockenrasen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Streuobstwiesen. Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden.

Im Kreis Heinsberg finden sich besonders in der Teverener Heide eine Vielzahl unterschiedlicher gesetzlich geschützter Biotope. So gibt es dort z. B. neben einer Binnendüne auch Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden. Alle gesetzlich geschützten Biotope sind in den Landschaftsplänen des Kreises dargestellt.

Rechtsgrundlagen

  • § 30 Bundesnaturschutzgesetz
  • § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW
  • Landschaftspläne des Kreises Heinsberg

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142
Herr Delling:
Tel: +49 2452 13-6139
Herr Molz:
Tel: +49 2452 13-6154