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Landschaftsplan III/8 Baaler Riedelland und obere Rurniederung
Der Landschaftsplan III/8 Baaler Riedelland und obere Rurniederung erlangte am 14.05.2016 Rechtskraft.
Der Landschaftsplan „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ umfasst das Rurtal von der Kreisgrenze nahe Rurich bis Ratheim. Die West/Ost Ausdehnung erstreckt sich von Dremmen im Westen bis nach Hetzerath und Granterath im Osten. Im Mittelpunkt steht das entsprechende Naturschutzgebiet „Obere Ruraue“, aber auch verschiedene kleinere Naturschutzgebiete, die im Bereich Baal auch die sog. blauen Blumen, d. h. die Hasenglöckchen beherbergen - eine in Deutschland nur hier rund um Baal vorkommenden Art. Erwähnenswert sind aber auch die Teichbachniederung und der Kapbusch bei Hilfarth sowie das Wurmtal zwischen Horst und Porselen. Im Bereich Baal, Doveren und Hetzerath erheben sich sanft die sog. Riedel aus der Niederung, die dem Landschaftsplan ihren Namen geben. Von dort oben hat man einen guten Blick bis zur Eifel.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de