BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Landschaftsplan I/3 Geilenkirchener Wurmtal

Der Landschaftsplan I/3 Geilenkirchener Wurmtal erlangte am 11.05.1983 Rechtskraft. Am 06.11.1989 trat die 1. Änderung in Kraft.

Der Landschaftsplan „I/3 Geilenkirchener Wurmtal“ erstreckt sich von Geilenkirchen im Süden bis in die südöstlichen Stadteile von Heinsberg. Das Wurmtal zwischen Geilenkirchen und Randerath ist eines der landschaftlich reizvollsten Gebiete im Kreis Heinsberg. Prägend sind auch die Ortseingrünungen einiger Dörfer wie im Bereich Geilenkirchen-Beeck oder Prummern mit ihren baumbestandenen Wiesen.

Rechtsgrundlagen

  • § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)

Kosten

Die Einsicht in die Landschaftspläne sowie die Zurverfügungstellung der Shape-Dateien ist kostenfrei.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dismon:
Tel: +49 2452 13-6142