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Landschaftsplan I/3 Geilenkirchener Wurmtal
Der Landschaftsplan I/3 Geilenkirchener Wurmtal erlangte am 11.05.1983 Rechtskraft. Am 06.11.1989 trat die 1. Änderung in Kraft.
Der Landschaftsplan „I/3 Geilenkirchener Wurmtal“ erstreckt sich von Geilenkirchen im Süden bis in die südöstlichen Stadteile von Heinsberg. Das Wurmtal zwischen Geilenkirchen und Randerath ist eines der landschaftlich reizvollsten Gebiete im Kreis Heinsberg. Prägend sind auch die Ortseingrünungen einiger Dörfer wie im Bereich Geilenkirchen-Beeck oder Prummern mit ihren baumbestandenen Wiesen.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de