BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Schildkröten
Im Kreis Heinsberg zählen Landschildkröten zu den beliebtesten Haustieren, vor allem die Griechischen Landschildkröten haben es den Heinsbergern offensichtlich angetan.
Doch wer sich eine Landschildkröte nach Hause holt, der sollte beachten, dass die meisten Arten unter strengem internationalen Schutz stehen und daher eine sogenannte EG-Bescheinigung benötigen. Dieses Dokument ist vergleichbar mit einem Personalausweis. Nach dem Schlupf muss die Bescheinigung vom Züchter bei der unteren Naturschutzbehörde (uNB) beantragt werden und beim Verkauf an den neuen Besitzer übergeben werden. Damit das Tier jederzeit seiner Bescheinigung zugeordnet werden kann, ist eine lückenlose Fotodokumentation verpflichtend. Sie muss von jedem Besitzer gewissenhaft gepflegt werden. Als Basis für die Fotodokumentation dienen Rücken- und Bauchpanzer, da diese sehr individuell sind. Die Muster verändern sich jedoch mit der Zeit und gerade in den ersten Lebensjahren besonders schnell. Diese Veränderung ist nur anhand regelmäßiger Fotos nachvollziehbar. Eine Lücke von nur einem Jahr reicht oft schon aus, um das Tier nicht mehr eindeutig identifizieren zu können.
Zeitabstände für die Fotodokumentation:
Jahr Alter des Tieres Zeitpunkt des Fotos
1. Jahr 2-3 Monate Herbst / vor der Winterruhe
2. Jahr 6-10 Monate Frühjahr / nach der Winterruhe
-„- 12-16 Monate Herbst
3. Jahr 24-28 Monate Herbst
4. Jahr 36-40 Monate Herbst
5. Jahr 48-50 Monate Herbst
10. Jahr 9 Jahre Herbst
15. Jahr 14 Jahre Herbst
usw. im 5-Jahres-Rythmus
Die Ansiegelung der Fotos an die EG-Bescheinigung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde (uNB) in der Regel erst dann, wenn Sie das Tier abgeben möchten. Dennoch ist es sinnvoll, der uNB die aktuellen Fotos unter Angabe der EG-Nummer und dem Datum der Aufnahme per Mail oder Post zuzusenden. Auf diese Weise können Sie sicher gehen, dass keine Fotos fehlen. Eine Erinnerung an anstehende Fototermine erfolgt jedoch nicht durch die uNB. Hierfür haben Sie allein Sorge zu tragen. Daher ist es hilfreich, sich die Termine vorab im Kalender oder dem Smartphone zu notieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Tier illegal werden kann, wenn Sie keine gültige Fotodokumentation vorweisen bzw. nicht nachweisen können, dass Sie das Tier rechtmäßig erworben haben. Achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass Sie alle benötigten Dokumente vom Verkäufer erhalten. Sobald Sie Ihre Schildkröte erworben haben, müssen Sie sie noch bei der uNB anmelden. Dies ist für Sie kostenlos.
Beachten Sie bitte, dass Sie das Tier selbst anmelden müssen, auch wenn der Verkäufer Ihnen sagt, er würde sich um alles kümmern. Er kann das Tier lediglich aus seinem Bestand abmelden. Den Neuzugang zu Ihrem Bestand müssen Sie selbst anmelden.
Die beliebtesten Arten und ihr Schutzstatus (Anhang) gemäß EU-Artenschutzverordnung:
- Ägyptische Landschildkröte - Testudo kleinmanni - A
- Griechische Landschildkröte - Testudo hermanni - A
- Breitrandschildkröte - Testudo marignata - A
- Maurische Landschildkröte - Testudo graeca - A
- Spaltenschildkröte - Malacochersus tornieri - A
- Strahlenschildkröte - Astrochelys radiata - A
- Vierzehen-Landschildkröte - Testudo horsfieldii - B
Rechtsgrundlagen
- EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchV)
- §§ 7, 12, 13 und Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Kosten
Die Ausstellung einer EG-Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die An- und Abmeldung von Tieren ist kostenfrei.
Siehe auch
Downloads
Zuständige Einrichtung
Natur und Landschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: natur@kreis-heinsberg.de