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Überschwemmungsgebiete
Stand: März 2018
Im Rahmen einer landesweiten Risikoanalysen wurden für das Kreisgebiet Heinsberg insgesamt 15 Gewässer mit einem potenziellen signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt. Hierzu gehören im Kreisgebiet folgende Gewässer:
01. Baaler Bach
02. Beeckbach
03. Beeckfließ und Gereonsweiler Fließ
04. Flutgraben
05. Kitschbach
06. Linnicher Mühlenteich
07. Malefinkbach
08. Millicher Bach
09. Mühlenbach Ratheim
10. Niers
11. Rodebach
12. Rur
13. Saeffeler Bach
14. Schwalm
15. Wurm
Eine parzellenscharfe Darstellung der Überschwemmungsgebiete lässt sich derzeit im Internet über die Homepage der Bezirksregierung Köln abrufen.
Für diese Gewässer wurden in einem zweiten Schritt im Auftrag der Bezirksregierung Köln Überschwemmungsgebiete nach dem Stand der Technik rechnerisch ermittelt, in Karten dargestellt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Darüber hinaus wurden aber auch Extremabflüsse (HQextrem, Abflüsse mit niedriger Wahrscheinlichkeit) und Abflüsse mit hoher Wahrscheinlichkeit (i.d.R.HQ20) ermittelt und kartografisch dargestellt.
Zuständig für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sind die Bezirksregierungen. Die Festsetzungen sind unmittelbar mit zum Teil sehr weitreichenden Restriktionen verbunden. So besteht grundsätzlich ein Bauverbot für alle Vorhaben, die den Abfluß behindern, wie z. B. Gebäude, Mauern, Wälle, Vertiefen oder Erhöhen des Geländes.
Die untere Wasserbehörde als zuständige Behörde kann davon abweichend die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage genehmigen, wenn im Einzelfall das Vorhaben die folgenden Bedingungen erfüllt:
a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
d) hochwasserangepasst ausgeführt wird
oder die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Bei der Prüfung der Voraussetzungen sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.
Sofern eine Betroffenheit vorliegt, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der unteren Wasserbehörde aufzunehmen. Ein Merkblatt zum Bauen in Überschwemmungsgebieten, ein formloses Antragsschreiben sowie eine Auskunft zur hochwasserangepassten Bauausführung stehen weiter unten im Downloadbereich als Gesamtdokument zur Verfügung.
Zum nachhaltigen Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen gehören neben der Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten weiterhin
die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie mit Erstellung von Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten und Hochwasserrisikomanagementplänen sowie
der technische Hochwasserschutz (z.B. Deichbau, Hochwasserrückhaltebecken),
die aktuellen Hochwassermeldungen an die Bevölkerung,
die Information der Bevölkerung über Vorsorgemaßnahmen.
Alle Karten und Pläne können auch nach Terminabsprache unter 02452-13 6143 im Kreishaus eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Fachamtes stehen auch gerne zu beratenden Gesprächen zur Verfügung.
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Wasser und Boden
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg