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 Hochwasserrisikomanagementpläne, Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Im Jahr 2007 trat die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) erlassene Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) in Kraft. Die Richtlinie hat zum Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Infrastrukturen und Eigentum zu verringern. Die Zielsetzung wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen.

Aufgrund der EG-HRMRL sind bis zum 22.12.2015 für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet worden. Die Pläne sollen über bestehende Gefahren informieren und dazu dienen, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.

Der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne gingen die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Erstellung der Hochwassergefahren- und der Hochwasserrisikokarten voraus.

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bilden die Grundlage zur Beurteilung der Risiken und Ermittlung des sich daraus ergebenden Handlungsbedarfs.

In den Hochwassergefahrenkarten werden die Hochwasserereignisse dargestellt, die mit

  • häufiger Wahrscheinlichkeit (ca. alle 10 bis 20 Jahre),
  • mittlerer Wahrscheinlichkeit (statistisch nur alle 100 Jahre)
  • geringer Wahrscheinlichkeit ( > 100 Jahre)

auftreten. Sie enthalten insbesondere Informationen über die mögliche flächenmäßige Ausdehnung eines Hochwassers, über die Strömungsverhältnisse und die Überflutungshöhen.

Die Hochwasserrisikokarten bauen auf den Hochwassergefahrenkarten auf und zeigen zusätzlich die bedrohten Nutzungen.

Alle Karten dienen u.a. als Grundlage bei der Bauleitplanung oder der Gefahrenabwehr. Sie geben den Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zur Betroffenheit bei Hochwasserereignissen und helfen Ihnen bei der Planung von organisatorischen oder baulichen Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden im Rahmen der Eigenvorsorge.

Zuständig für die Erarbeitung dieser Informationen ist die Bezirksregierung Köln in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteuren (z.B. Kommunen, Wasserverbände) und unter Einbeziehung von interessierten Stellen.

In diesen Plänen sind die relevanten Handlungsbereiche, die Ziele und die zur Erreichung der Ziele geplanten Maßnahmen sowie die Zuständigkeiten und die Umsetzungszeiträume festgelegt. Die Hochwasserrisikomanagementpläne, die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sowie weitere wichtige Informationen sind im Internetauf der Seite www.flussgebiete.nrw.de veröffentlicht.

Für weitergehende Informationen über Eigenvorsorge und Verhalten im Hochwasserfall u.a. auf folgendes Info-Material verwiesen.

Zuständige Einrichtung

Wasser und Boden
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Staiger:
Tel: +49 2452 13-6144
Herr Wolters:
Tel: +49 2452 13-6165