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Grundstückseigene Abwasserbeseitigungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Bei den Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) handelt es sich um Einrichtungen zur Abwasserbehandlung. Ziel ist es, den hohen Standard der Abwasserreinigung auch im ländlichen Bereich zu erreichen und damit zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser beizutragen.
Bau- und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Die zur Grundstücksentwässerung erforderlichen Behandlungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sind nur solange zulässig, bis das der Anschluß an den städtischen Schmutzwasserkanal möglich wird.
Kosten
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtung
Wasser und Boden
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Bei den Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) handelt es sich um Einrichtungen zur Abwasserbehandlung. Ziel ist es, den hohen Standard der Abwasserreinigung auch im ländlichen Bereich zu erreichen und damit zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser beizutragen.
Bau- und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Die zur Grundstücksentwässerung erforderlichen Behandlungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sind nur solange zulässig, bis das der Anschluß an den städtischen Schmutzwasserkanal möglich wird.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149931/show