BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Sonderabfallentsorgung
Bei Sonderabfällen handelt es sich um Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können (besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Sonderabfälle bedürfen daher einer getrennten Sammlung und Entsorgung.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen werden in jeder Stadt bzw. Gemeinde kostenlos von einem hiermit beauftragten Fachunternehmen an mobilen oder stationären Sammelstationen angenommen oder auf Abruf abgeholt. Nähere Informationen über Erfassungssysteme und Termine sind den kommunalen Abfallkalendern zu entnehmen.
Als Sonderabfälle aus Kleingewerbe werden solche Sonderabfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben bezeichnet, die mit den Abfällen aus Haushaltungen vergleichbar sind und nur in geringen Mengen (max. 500 kg pro Jahr) anfallen.
In Gangelt-Hahnbusch können seit dem 01.10.2010 Sonderabfälle am Sonderabfallzwischenlager im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Darüber hinaus stellt der Kreis Heinsberg an jedem ersten Freitag im Monat ein Schadstoffmobil zur Annahme der Sonderabfälle am Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Fällt der erste Freitag auf einem Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den darauf folgenden Freitag.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden; Sonderabfälle aus Kleingewerbe gegen Gebühr.
Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen jährlich größere Mengen Sonderabfälle anfallen, sind zur Entsorgung in eigener Verantwortung verpflichtet.
Kosten
Die Entsorgungskosten richten sich nach der Abfallgebührensatzung.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Abfallwirtschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Bei Sonderabfällen handelt es sich um Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können (besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Sonderabfälle bedürfen daher einer getrennten Sammlung und Entsorgung.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen werden in jeder Stadt bzw. Gemeinde kostenlos von einem hiermit beauftragten Fachunternehmen an mobilen oder stationären Sammelstationen angenommen oder auf Abruf abgeholt. Nähere Informationen über Erfassungssysteme und Termine sind den kommunalen Abfallkalendern zu entnehmen.
Als Sonderabfälle aus Kleingewerbe werden solche Sonderabfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben bezeichnet, die mit den Abfällen aus Haushaltungen vergleichbar sind und nur in geringen Mengen (max. 500 kg pro Jahr) anfallen.
In Gangelt-Hahnbusch können seit dem 01.10.2010 Sonderabfälle am Sonderabfallzwischenlager im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Darüber hinaus stellt der Kreis Heinsberg an jedem ersten Freitag im Monat ein Schadstoffmobil zur Annahme der Sonderabfälle am Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Fällt der erste Freitag auf einem Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den darauf folgenden Freitag.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden; Sonderabfälle aus Kleingewerbe gegen Gebühr.
Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen jährlich größere Mengen Sonderabfälle anfallen, sind zur Entsorgung in eigener Verantwortung verpflichtet.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149777/show